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Zusätzlicher Verwaltungsaufwand der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Wenn Sie Klient bei uns sind, werden wir Sie früher oder später mit zusätzlichen Schriftstücken konfrontieren, die Sie durchlesen und mit Ihren Unterschriften bestätigen müssen. Die zusätzlichen vier Unterschriften die wir bei Ihnen einholen werden, gleichen die bereits abgeschlossene oder neue Pflegeverträge an das Regelwerk der neuen Datenschutzgrundverordnung an. Sie bestätigen mit den Unterschriften, dass Sie den Inhalt in den Dokumenten gelesen und auch verstanden haben.

Vielleicht sind Sie der Aufforderung zur Unterschrift schon nachgekommen, dann sehen Sie die nachstehende Erklärung nur noch als eine zusätzliche Information an. Die ganze Prozedur ist keine Willkür von unserer Seite aus, sondern eine wichtige Maßnahme, die wir durchführen müssen.

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung umgesetzt und ist ohne weitere Fristen oder Termine wirksam. Verordnungen werden im Gegensatz zu Richtlinien sofort angewendet. Seit diesem Datum gelten strengere Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten.. Personenbezogene Daten sind laut DSGVO alle Informationen, mit denen man ein Individuum identifizieren kann:

  • direkt durch Name, Bild, Telefonnummer, Adresse …
  • indirekt durch Nutzername, Profilbild, IP-Adresse…

Noch umfassender als bisher müssen wir Sie, sprich unsere Klienten, darüber informieren, welche Daten in welcher Form über Sie bei uns gespeichert sind – und wie diese verwendet werden. Für Ihren Schutz lassen wir uns hierbei von unserem Datenschutzbeauftragten beraten. Da bereits vor der Datenschutzgrundverordnung Pflegeaufträge mit Ihnen abgeschlossen wurden, möchten wir in diesem Zuge auch diese auf die neuen Richtlinien überarbeiten. Deshalb werden alle unsere Klienten/innen von uns Post erhalten, mit der Aufforderung die notwendigen Auskünfte in den Dokumenten zu ergänzen. Es wird zusätzlich ein Erklärungsschreiben beiliegen, welches Ihnen genau anzeigt, was Sie auszufüllen und anzukreuzen haben. Wir werden Sie mit einfachen Fragen und mit einer einfachen Vorgehensweise durch den Sachverhalt führen. Selbstverständlich dürfen Sie unsere Mitarbeiter bei Fragen ansprechen. Sie helfen Ihnen gerne weiter. Unter anderem werden Sie auf Ihren Pflegegrad angesprochen, auch wird das Thema für den zukünftigen Informationsaustausch der Daten befragt.
Nichts Unangenehmes.

Warum wurde diese Verordnung gemacht? Gab es nicht schon ein Datenschutzrecht?

Datenschutz ist nichts Neues, obwohl es auf den ersten Blick so aussieht. Es gab eine Datenschutzrichtlinie, nach der die einzelnen Staaten ihr nationales Datenschutzrecht hatten. Diese nationalen Datenschutzrechte waren bis zum 24. Mai 2018 sehr unterschiedlich. Durch die neue „EU-Datenschutzgrundverordnung“ werden Datenschutzrechte aller EU-Länder vereinheitlicht. Das heißt, was für Deutschland gilt, gilt nun auch für Frankreich, Italien, Spanien, usw. Seit der Einführung dieser Verordnung müssen die Daten unserer Klienten sehr sensibel verwaltet werden. Die einzelnen Daten von Ihnen dürfen nur weitergegeben werden, sofern Sie eine schriftliche Einwilligungserklärung unterschrieben haben. Und um diese Einwilligung bitten wir in unserem Schreiben, welches Ihnen, wie schon gesagt, per Post zugesandt wird.

Wir hoffen Ihnen etwas Klarheit in dieser Sache verschafft zu haben. Sollten noch Fragen sein, dürfen Sie sich mit uns gerne auch telefonisch in Verbindung setzen.