+49 6227 899 445-0 info@kirchliche-sozialstation-sst.de Kontakt

BEHANDLUNGSPFLEGE

Professionell. Einfühlsam. Zuverlässig.

Unsere examinierten Pflegekräfte sind für Sie zur Stelle, wann immer eine Krankheit besondere Aufmerksamkeit und Behandlung erfordert. Ob im Anschluss an einen Klinikaufenthalt, bei chronischen oder akuten Erkrankungen und Beschwerden oder zur vorbeugenden Kontrolle und Versorgung möglicher Beschwerdeursachen. Einzige Voraussetzung ist eine entsprechende ärztliche Verordnung, nicht jedoch ein Pflegegrad.

Leistungen:

  • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden (z.B. bei Wundliegen – Dekubitus, offenem Bein – Ulcus cruris)
  • Blutzuckerbestimmungen
  • Injektionen (z.B. Insulin)
  • Medikamente richten und Überwachung der Einnahme
  • Blutdruckkontrolle
  • Anlegen und Abnehmen von Kompressionsverbänden
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Katheterpflege
  • Gabe von Augentropfen
  • Einreibung von verschreibungspflichtigen Salben
  • Einlauf und Klistier
  • Versorgung von PEG-Sonden
  • Anleitung von Angehörigen zur Behandlungspflege

Die Krankenkasse trägt die Leistungen und erhebt zehn Euro Eigenanteil je Verordnung. Zusätzlich stellt sie Ihnen einmal jährlich für die ersten 28 Tage der Behandlung zehn Prozent der Kosten in Rechnung. Die Höhe Ihrer Zuzahlungen ist jedoch begrenzt. So dürfen die Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres maximal zwei Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen betragen. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Obergrenze ein Prozent. Werden diese sogenannten Belastungsgrenzen überschritten, so stellt Ihnen Ihre Krankenkasse eine Bescheinigung darüber aus, dass Sie für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten haben. Dies regelt § 62 SGB V (fünftes Sozialgesetzbuch).

Leistungen, die die Krankenkasse nicht trägt, können selbstverständlich privat in Anspruch genommen werden.

Gern beraten wir Sie über Ihre individuellen Möglichkeiten, Voraussetzungen und Leistungen. Unsere Mitarbeiter in der Verwaltung nehmen gerne Ihren Anruf entgegen.

Telefon: +49 6227 63537 für Walldorf oder +49 6227 899 445 0 für St. Leon-Rot.