UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE FÜR ANGEHÖRIGE
Sie möchten den Menschen, die Sie lieben, so nah wie möglich sein? Mit großem Einsatz und persönlicher Fürsorge sind Sie für einen Angehörigen da? Sie leisten Großartiges und Ihr Engagement führt Sie bisweilen an Ihre Belastungsgrenze?
Lassen Sie sich rechtzeitig unterstützen, damit Sie die Zeit mit Ihren Lieben wieder genießen können. Bevor Ihre eigene Gesundheit in Mitleidenschaft gerät. Die Beratungs-, Schulungs- und Entlastungsangebote der Kirchlichen Sozialstation Walldorf St. Leon-Rot geben Ihnen hierfür ein sicheres Geländer, das Sie verlässlich durch diese anspruchsvolle Aufgabe führt.
Verhinderungspflege
Sie sind pflegender Angehöriger und wünschen sich ein paar Stunden Freizeit, einen Urlaub, Sie sind selbst erkrankt oder wollen einen privaten Termin wahrnehmen? Überlassen Sie die Pflege Ihres Angehörigen während dieser Zeit den erfahrenen und liebevollen Fachkräften der Kirchlichen Sozialstation Walldorf St. Leon-Rot.
Ein motiviertes Team springt für Sie ein, um Ihre Lieben einfühlsam und kompetent zu umsorgen. Daheim, im vertrauten Umfeld, findet Ihr Angehöriger Halt, Wohlbefinden und Selbstvertrauen. Lassen Sie sich unterstützen, nehmen Sie sich Zeit, zu regenerieren und kehren Sie gestärkt zurück, um die Pflege wieder aufzunehmen.
Die Pflegekasse trägt auf Antrag die nachgewiesenen Kosten einer erwerbsmäßigen Ersatzpflege in Höhe von bis zu 2.418 Euro je Kalenderjahr (Stand 2020). Damit Sie die Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können, ist mindestens eine Einstufung in Pflegegrad 2 erforderlich. Zudem muss die Pflegeperson bereits wenigstens sechs Monate vor Eintritt der Verhinderung den Pflegebedürftigen häuslich gepflegt haben.
Gern beraten wir Sie über Ihre individuellen Möglichkeiten, Voraussetzungen und Leistungen, die Ihnen im Rahmen der Verhinderungspflege das Leben ein wenig erleichtern. Unsere Mitarbeiter in der Verwaltung nehmen gerne Ihren Anruf entgegen.
Telefon: +49 6227 899 445 0
Treff Lebensfreude (ehemals "Betreute Gruppe")
Angebot unserer Sozialstation zur Entlastung der Angehörigen, welche hilfebedürftige, einsame oder demente Personen pflegen. Ihnen wollen wir in regelmäßigen Abständen einige freie Stunden ermöglichen. Wir bieten die Gruppe an drei Tagen der Woche an (siehe Rubrik Termine). Wir möchten vorhandene Fähigkeiten so lange wie möglich erhalten.
Durch biographisches Arbeiten werden die Betreuungsgäste individuell nach ihren Fähigkeiten unterstützt und gefördert. Für das leibliche Wohl ist immer bestens gesorgt. Kaffee und Kuchen gibt es bei jeder Zusammenkunft. Außerdem bieten wir natürlich ein abwechslungsreiches Programm an.
Die Kosten für die Teilnahme können über die Entlastungsleistungen § 45b der Pflegekasse erstattet werden.
Paulines Team
Sie pflegen oder versorgen einen Angehörigen und möchten sich gerne selbst einmal eine kleine Auszeit gönnen, um sich in angenehmer Atmosphäre mit netten Menschen zu unterhalten oder einen Ausflug zu unternehmen?
Dann sind Sie bei Paulines Team herzlich willkommen. Die Teilnahme ist kostenlos. Weitere Informationen zu Terminen, Programm und Anmeldung erhalten Sie bei Pauline Müller unter +49 6227 51477.
Beratungsbesuch (gem. § 37 Abs. 3 SGB XI)
Als Pflegegeldempfänger haben Sie Anspruch auf ein regelmäßiges häusliches Beratungsgespräch. Der Gesetzgeber verpflichtet bei Eingruppierung in Pflegegrad 2 und 3 zu halbjährlichen und bei Pflegegrad 4 und 5 zu vierteljährlichen Beratungseinsätzen. Pflegebedürftige, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind, steht es frei, einmal halbjährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen.
Auch Pflegebedürftige, welche die Pflegesachleistung oder die Kombinationsleistung gewählt haben, können einmal halbjährlich einen Beratungseinsatz abrufen. Für diese beiden Personenkreise besteht allerdings keine gesetzliche Verpflichtung hierfür.
Unsere Pflegeberater geben Pflegepersonen und ihren Angehörigen wertvolle Hinweise u.a. zur Optimierung der Pflege, zu Schulungsangeboten oder auch zu Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung.
Wir freuen uns auf Ihre Terminanfrage, die Kosten trägt Ihre Pflegekasse.
Bitte melden Sie sich unter der Telefonnummer +49 6227 899 445 0. Unsere Mitarbeiter in der Verwaltung nehmen gerne Ihre Anfragen entgegen und leiten Sie gegebenenfalls weiter.
Individuelle häusliche Pflegeschulung
Die Pflegeschulung bei Ihnen zu Hause bezieht die individuellen Gegebenheiten, Bedürfnisse und Besonderheiten im persönlichen Umfeld ein. Auf dieser Grundlage erarbeiten wir geeignete, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Pflegeroutinen, leiten Sie entsprechend an und begleiten Sie, damit Patient und Angehöriger Sicherheit gewinnen im täglichen Miteinander. Die meisten Pflegekassen übernehmen hierfür die Kosten. Voraussetzungen für die individuellen Schulungen im häuslichen Bereich sind einerseits das Vorliegen eines Pflegegrades oder mindestens das Vorliegen eines Antrages auf Leistungen der Pflegeversicherung.
Ist schnelle Hilfe gefordert – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt – koordinieren wir für Sie in enger Abstimmung zwischen Pflegefachkräften, Ärzten und Sozialvertretern die häusliche Pflege für Ihren Angehörigen. Ist der Pflegegrad beantragt? Sind erforderliche Hilfsmittel verfügbar? Müssen Räumlichkeiten angepasst werden? All diese Fragen müssen Sie sich in Ihrer ohnehin komplizierten Situation nicht stellen. Das tun wir für Sie und liefern die Antworten gleich mit, damit Sie sich mit ganzer Kraft Ihrem Angehörigen widmen können.
Hauskrankenpflegekurs
Aufgrund der demographischen Entwicklung gewinnt die qualifizierte Versorgung Pflegebedürftiger durch Angehörige und ehrenamtlich Pflegende zunehmend an Bedeutung. Unsere Pflegekurse sollen mithelfen, Angehörige zu motivieren und zu unterstützen. Ziel der Pflegekurse ist, soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern, sowie körperliche und seelische Belastungen zu mindern. Durch die Angebote möchten wir Ihnen Kompetenzen im Umgang mit pflegebedürftigen Personen vermitteln, und Sie zu einer eigenständigen Pflege befähigen. Die Schulung soll die Qualität der Pflege, auch im Sinne einer aktivierenden Pflege und Betreuung im häuslichen Bereich nachhaltig verbessern.
Jede zurück gewonnene Fähigkeit des Pflegebedürftigen bedeutet eine Entlastung für die Pflegenden.
Dabei möchten wir Sie unterstützen und befähigen. Die Kurse sind für Sie kostenlos.
Unterstützung für pflegende Angehörige und Nahestehende von dementiell erkrankten Menschen
In Deutschland leben gegenwärtig etwa 1,6 Millionen Demenzkranke. Zwei Drittel aller Menschen mit Demenzerkrankungen werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Je nach Krankheitsstadium fordert diese häusliche Betreuung und Versorgung den Angehörigen und nahem Umfeld ein Maximum an Kraft und Nerveneinsatz ab. Zum überwiegenden Teil sind es Frauen, die pflegen. Deutsche Alzheimer Gesellschaft
Wo bleibt da Zeit zum Luft holen?
Bitte melden Sie sich unter der Telefonnummer +49 6227 – 899 445 0. Unsere Mitarbeiter in der Verwaltung nehmen gerne Ihre Anfragen entgegen und leiten Sie gegebenenfalls weiter.
Beratung zu Hausnotruf
Ein Sturz, ein Schwächeanfall, eine andere Notlage: Was tun, wenn einem Pflegebedürftigen zu Hause etwas passiert – und niemand ist da? Ein Hausnotruf kann Abhilfe schaffen. Das System besteht aus einem Basisgerät, das mit dem Telefonanschluss verbunden wird und einem kleinen Sender. Diesen wasserdichten Funkknopf trägt der Besitzer wie eine Kette oder ein Armband ständig bei sich, auch beim Baden und Duschen.
Bei Pflegebedürftigen aller Pflegegrade übernimmt die Pflegekasse monatlich anteilig die Kosten. Zusätzlich trägt sie einmalig die Anschlussgebühr. Voraussetzungen für einen Hausnotruf sind, dass die Pflegebedürftigen den Tag größtenteils alleine verbringen und ihr Gesundheitszustand eine sichere Lösung für wahrscheinliche Notfälle notwendig macht.
Nach dem Antrag auf ein Hausnotrufsystem prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, ob ein Notrufsystem sinnvoll ist. Eine ärztliche Verordnung ist nicht notwendig. Pflegebedürftige können frei wählen, welchen Dienst sie für den Hausnotruf beauftragen. Meist bieten diesen Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, die Malteser, die Johanniter oder der Arbeiter-Samariter-Bund an.
Sie dürfen uns gerne auf dieses Thema ansprechen.
Beratung zu Pflegehilfsmitteln
Über den Hausnotruf hinaus gewährt die Pflegekasse Zuschüsse zu weiteren Pflegehilfsmitteln, die Ihnen den Alltag erleichtern. Für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel beteiligt sich die Pflegekasse monatlich anteilig an den Kosten. Hierfür ist keine ärztliche Verordnung erforderlich, lediglich ein Pflegegrad. Größere Hilfsmittel, wie z.B. ein Pflegebett, ein Rollstuhl o.ä. erfordern ein Rezept. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gehören z.B. Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Einmal-Krankenunterlagen, Schutzschürzen, Mundschutz, waschbare Bettschutzauflagen. Die Verbrauchsartikel können je nach Anbieter direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Ihr Pflegegeld wird nicht um diesen Betrag gekürzt.
Wir wählen mit Ihnen gern geeignete Pflegehilfsmittel aus und unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer Ansprüche.
Beratung zu Mahlzeitenservice Essen auf Rädern
Ob hin und wieder oder täglich: Wenn Sie Ihr Essen nicht selbst zubereiten möchten, ist ein professioneller Mahlzeiten-Dienst eine gute Wahl. Er liefert leckere, gesunde Mahlzeiten, appetitlich angerichtet und in großer Auswahl. Da macht das Essen wieder Spaß. Gern beraten wir Sie zu einem zuverlässigen, qualitätsbewussten Anbieter, der Ihnen Ihr Essen täglich nach Hause bringt.