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Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Ein Leistungsangebot, welches wir sehr gerne erbringen!

Wer zu Hause gepflegt wird und in einem der Pflegegrade 1,2,3,4,5 eingruppiert ist, kann zusätzliche Entlastungsleistungen in Höhe von € 125.- pro Monat erhalten.

Doch bitte beachten:

 

Nicht genutzte Entlastungsbeträge aus dem Jahr 2018 verfallen bis zum
30. Juni 2019.


Nicht mehr lange bis zu diesem Verfallsdatum!

Dieses Leistungsangebot dient zur Unterstützung für pflegende Angehörige, auch soll es die Selbstbestimmung des Pflegebedürftigen erhalten.

Für pflegende Angehörige ist dieses zusätzliche Leistungsangebot eine Möglichkeit, auch an sich zu denken. Sich Luft vom Pflegealltag zu verschaffen, sich die so wichtige Auszeit zu gönnen. Bevor diese Beträge verfallen, würden wir gerne für Ihre Pflegeperson da sein. Während Sie sich einen Nachmittag nach Ihren Wünschen gestalten, der für Ihre Gesundheit und Erholung so wichtig ist, sind wir mit unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten vor Ort bei Ihrem/n Angehörigen.

Denkbar sind folgende Leistungsangebote:

  • stundenweise Beaufsichtigung
  • Mit der Pflegeperson Gespräche führen, vorlesen, gemeinsam singen oder auch basteln, je nach Interessengebiet, ganz individuell einteilbar
  • Sich bei einem Gedächtnistraining, Rätsel oder Spiel gemeinsam unterhalten
  • Begleitung bei Spaziergängen, zum Friedhof, Einkauf, Stadtbummel oder      Besuche von Freunden

 

usw.

Scheuen Sie sich nicht uns diesbezüglich zu kontaktieren. Ohne ein schlechtes Gewissen zu haben, sollten Sie auf Ihre eigenen Wünsche und Bedürfnisse Rücksicht nehmen.

Wir verhelfen Ihnen zu kleinen „Oasen der Ruhe“ – Sie müssen es nur zulassen.