Pflegeversicherung unterstützt häufig notwendige Umbauten
Ältere oder pflegebedürftige Menschen wohnen gerne in den eigenen vier Wänden
Für ältere oder pflegebedürftige Menschen gleicht die eigene Wohnung häufig einem Hindernislauf. Denn bereits kleine Barrieren in der Wohnung können diese erheblich in ihrer Selbstständigkeit und ihrer Beweglichkeit einschränken: Die Treppe wird plötzlich zu einer unüberwindbaren Hürde, der Rollator bleibt an der Türschwelle hängen und der Einstieg in die Badewanne wird zu einem gefährlichen Balanceakt.
„Bevor man nun an einen – meist nicht gewollten – Umzug in ein Heim denkt, sollte man sich Gedanken an einen geeigneten Umbau der Wohnung oder des Hauses machen“, rät Lore Hillenbrand, kommissarische Pflegedienstleiterin der Sozialstation Walldorf-St. Leon-Rot e. V. . Denn: Ältere oder pflegebedürftige Menschen leben gerne in den eigenen vier Wänden. Diese sogenannten „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ können den Betroffenen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen oder eine notwendige Pflege deutlich erleichtern.
„Diese Umbau-Maßnahmen spielen immer dann eine wichtige Rolle, wenn es für die pflegebedürftige Person darum geht, länger in ihren eigenen vier Wänden wohnen zu können“, erklärt Lore Hillenbrand. Nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ gibt es für solche Maßnahmen Zuschüsse von der Pflegeversicherung. Dieser Zuschuss wird dann gezahlt, wenn durch den Umbau:
- die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht wird,
- die häusliche Pflege erheblich erleichtert und damit eine Überforderung des Versicherten und der Pflegenden verhindert oder
- eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederhergestellt und damit die Abhängigkeit von einer Pflegeperson verringert wird.
Entsprechender Bedarf wird individuell ermittelt
Manchmal helfen bereits Kleinigkeiten wie beispielsweise das Anbringen von Orientierungshilfen oder das Beseitigen von Stolperfallen. Häufig sind jedoch größere und teurere Umbauten oder Änderungen notwendig, beispielsweise der Einbau von Rampen oder eines Treppenlifts, die Verbreiterung von Türen oder der Umbau des Badezimmers.
„Grundsätzlich haben alle Versicherten mit den Pflegegraden 1 bis 5 Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung für Umbaumaßnahmen“, weiß die kommissarische Pflegedienstleiterin. Der entsprechende Bedarf wird jeweils individuell mittels eines Gutachtes geprüft.
Wie viel die Pflegeversicherung letztendlich im individuellen Einzelfall zahlt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. „Jedoch sind bei Einzelpersonen die Zuschüsse auf maximal 4.000 Euro je Maßnahme begrenzt. Darüberhinausgehende Mehrkosten müssen jeweils selbst getragen werden“, so Lore Hillenbrand.
Zuschüsse für notwendige Wohnungsumbauten
Von der Pflegeversicherung werden beispielsweise folgende Änderungen übernommen beziehungsweise bezuschusst, wobei diese Aufzählung nicht umfassend ist, sondern nur einige Beispiele auflistet:
- Maßnahmen, die eine Anpassung der Wohnumgebung an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person bewirken wie unter anderem der Einbau eines Treppen-Sitzliftes oder eines Aufzuges, Fenster mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe
- Maßnahmen, die mit Eingriffen in die Bausubstanz und deren Veränderung auf Dauer verbunden sind, wie unter anderem Türverbreiterungen, fest installierte Rampen oder der Austausch der vorhandenen Badewanne gegen eine barrierefrei begehbare Dusche
- technische Hilfsmittel im Haushalt, wie unter anderem Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell angefertigt oder umgestaltet wird.
Antrag vor Umbau stellen
„Die Pflegeversicherung ist jedoch nicht in jedem Einzelfall verpflichtet, sämtliche baulichen Veränderungen zu bezuschussen“, sagt Lore Hillenbrand. Deshalb sollte man vor dem geplanten Umbau der Wohnung oder des Hauses ein Gespräch mit der Pflegeversicherung führen und vor Beginn der Umbauten einen entsprechenden Antrag bei der Pflegeversicherung stellen. Sinnvoll ist es, bereits mit dem Antrag einen Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme miteinzureichen. Ist der Antrag gestellt, erfolgt eine Begutachtung vor Ort. Danach wird entschieden, ob und welche Zuschüsse für die entsprechenden Maßnahmen gewährt werden.
Wichtig: Bei Umbaumaßnahmen in einer Mietwohnung ist die Erlaubnis des Vermieters unbedingt vor dem geplanten Umbau erforderlich. Ein gutes Argument, um den Vermieter von den erforderlichen Umbauten zu überzeugen ist die anschließende Wertsteigerung seiner Wohnung.
Wir unterstützen mit Rat und Tat
Als Pflegegeldempfänger haben Sie Anspruch auf ein regelmäßiges häusliches Beratungsgespräch (gem. § 37 Abs. 3 SGB XI). Die Kirchliche Sozialstation Walldorf-St. Leon-Rot e. V. steht Angehörigen und Betroffenen im Bedarfsfall gerne mit Rat und Tat zur Seite und unterstützt diese bei der Anschaffung von Hilfsmitteln. Unsere Pflegeberater geben unseren Klienten und ihren Angehörigen wertvolle Hinweise, unter anderem zur Optimierung der Pflege, zu Schulungsangeboten oder Tipps zur Verbesserung der Wohnsituation. Bei Fragen: Telefon 06227 – 50181. (rio)
BU: Es gibt für fast jede Wohnsituation passende Angebote: Viele Barrieren lassen sich dabei mit relativ wenig Aufwand beseitigen. Manchmal sind aber auch technische Mittel wie beispielsweise ein Sitzlift zur Bewältigung von Treppen notwendig. Foto: rio