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Lassen Sie sich von uns unterstützen…!“

Kirchliche Sozialstation Walldorf-St. Leon-Rot e.V. unterstützt pflegende Angehörige auch in Zeiten von „Corona“ mit Verhinderungspflege

Sie sind pflegender Angehöriger und wünschen sich ein paar Stunden Freizeit oder benötigen eine kurze Auszeit? Sie sind selbst erkrankt und müssen dringend zum Arzt oder wollen einen privaten Termin wahrnehmen? Hier unterstützt Sie die „Verhinderungspflege“.

Gerade in Zeiten von „Corona“ und den zahlreichen damit verbundenen persönlichen Einschränkungen ist die Verhinderungspflege wichtiger denn je. Die Kirchliche Sozialstation Walldorf-St. Leon-Rot e.V. unterstützt pflegende Angehörige auch während dieser Phase.

Notwendige Ersatzpflege

„Möchten pflegende Angehörige – in der Regel sind das meist Privatpersonen aus dem familiären Umfeld – in Urlaub gehen oder sind sie durch andere Begebenheiten vorübergehend von der Pflege gehindert, so übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege“, sagt Lore Hillenbrand, kommissarische Pflegedienstleiterin der Sozialstation Walldorf-St. Leon-Rot e. V. .

Diese Ersatzpflege kann für maximal 42 Tage, also sechs Wochen im Jahr, in Anspruch genommen werden. „Der Bezug der Verhinderungspflege ist dabei abhängig von der Pflegeform, die die pflegebedürftige Person erhält, sowie vom Pflegegrad, den diese Person zugeteilt bekommen hat“, so Lore Hillenbrand und ergänzt: „Verhinderungspflege kann nur bezogen werden, wenn mindestens Pflegegrad II festgestellt wurde“. Kurz: Die Verhinderungspflege ist die Vertretung einer privaten Pflegeperson in der häuslichen Pflege, wenn diese vorübergehend ausfällt.

Daheim, im vertrauten Umfeld

Überlassen Sie die Pflege Ihres Angehörigen während dieser Zeit den erfahrenen und liebevollen Fachkräften der Kirchlichen Sozialstation Walldorf St. Leon-Rot e.V.. „Unser Team springt für Sie ein, um Ihre Lieben einfühlsam und kompetent zu umsorgen. Daheim, im vertrauten Umfeld, findet Ihr Angehöriger Halt, Wohlbefinden und Selbstvertrauen. Lassen Sie sich von uns unterstützen, nehmen Sie sich Zeit, zu regenerieren und kehren Sie gestärkt zurück, um die Pflege Ihrer Angehörigen wieder aufzunehmen“, betont Lore Hillenbrand.

Wesentliche Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Die Pflegekasse trägt ab Pflegegrad II bei einer Verhinderungspflege oder einer Kurzzeitpflege auf Antrag die nachgewiesenen Kosten einer erwerbsmäßigen Ersatzpflege in Höhe von jeweils bis zu 1612 Euro je Kalenderjahr.
  • Bei einer Koppelung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden maximal 2418 Euro an Kosten übernommen (Stand 2019).
  • Die Pflegeperson muss zudem bereits mindestens sechs Monate vor Eintritt der Verhinderung den Pflegebedürftigen häuslich gepflegt haben.

Und: Um diese Leistungen zu erhalten, muss ein Antrag auf Verhinderungspflege bei der entsprechenden Pflegeversicherung gestellt. Gern beraten wir Sie über Ihre individuellen Möglichkeiten, Voraussetzungen und Leistungen, die Ihnen im Rahmen der Verhinderungspflege das Leben ein wenig erleichtern. Unsere Mitarbeiter in der Verwaltung nehmen gerne Ihren Anruf entgegen, Telefon: 06227 50181. (rio)

Gerade in Zeiten von „Corona“ und den zahlreichen damit verbundenen persönlichen Einschränkungen ist die Verhinderungspflege wichtiger denn je. Die Kirchliche Sozialstation Walldorf-St. Leon-Rot e.V. unterstützt pflegende Angehörige auch während dieser Phase. Gerne beraten wir Sie über Ihre individuellen Möglichkeiten, Voraussetzungen und Leistungen, die Ihnen im Rahmen der Verhinderungspflege das Leben ein wenig erleichtern, Tel: 06227 50181. (Foto: rio)