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Bereits jetzt an später denken

Mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung auf jeden Fall vorbereitet

Schwere Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit sind Tabuthemen, die selbst im engsten Familienkreis häufig nicht offen angesprochen werden. Doch was tun, wenn man aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls plötzlich nicht mehr eigenständig notwendige Entscheidungen treffen kann?

Die Vorsorgevollmacht, besser noch General- und Vorsorgevollmacht, ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung, indem sie Personen des Vertrauens benennt, zum Beispiel Ehepartner oder Kinder. Damit lassen sich frühzeitig die persönlichen Wünsche rund um die Versorgung bei Krankheit oder im Alter festhalten.

„Zum Aufsetzen einer Vorsorgevollmacht ist man nie zu jung, denn der Fürsorgefall kann in jedem Lebensalter eintreten“, weiß Kirsten Sohns, zuständig für QM und Controlling bei der Kirchlichen Sozialstation Walldorf-St. Leon-Rot e.V. . Denn das Thema wird bereits relevant, sobald jemand volljährig wird.

Alles Notwendige regeln

Was vielen nicht bekannt ist: Familienangehörige und Ehe- oder Lebenspartner sind nicht automatisch vertretungsberechtigt. Deshalb ist es umso wichtiger, mit Vollmachten und Verfügungen alles Notwendige zu regeln, informiert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf seiner Homepage. „Die Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung, indem man Personen des Vertrauens benennt. Im Bedarfsfall können die Benannten für die betroffene Person handeln, Rechnungen bezahlen, erforderliche Entscheidungen treffen oder Anträge stellen“, so Kirsten Sohns.

Formulare auf der Website des BMJV

Wichtig: Eine Vorsorgevollmacht ist für den Fall gedacht, wenn man nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Die Vollmacht ist allerdings ab Inkrafttreten sofort gültig. Deshalb sollte diese nur an Personen erteilt werden, denen man absolut vertraut.

Eine erste Orientierung beim Erstellen einer Vorsorgevollmacht bieten etwa die Formulare auf der Website des BMJV. Allerdings rät das BMJV die persönlichen Wünsche mit Unterstützung eines Rechtsanwalts oder Notars so exakt wie möglich niederzuschreiben. Die unterzeichnete Vollmacht lässt sich anschließend im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren.

Patientenverfügung hilfreich

Auch wenn wir alle hoffen, möglichst gesund ein hohes Alter zu erreichen und am Ende möglichst ohne Schmerzen oder Leiden aus diesem Leben scheiden zu können, ist es dennoch sinnvoll, auch eine Patientenverfügung zu erstellen. Denn ärztliche Behandlungen, auch solche vor dem möglichen Ende des Lebens, bedürfen immer der Einwilligung des Patienten. Die Verfügung legt fest, welche Behandlung der Patient wünscht, wenn er selbst plötzlich handlungsunfähig wird.

Broschüre des BMJV gibt Hilfestellung

Eine Broschüre des BMJV gibt Hilfestellung auf Fragen, die sich aufgrund einer Krankheit, als Folge eines schweren Unfalls oder am Ende des Lebens stellen können. Denn es ist wichtig, sich bereits in gesunden Tagen ausführlich mit dem Thema „Patientenverfügung“ auseinander zu setzen, ehe es zu spät dafür ist.

Es gilt, sich selbst darüber klar zu werden, welche ärztlichen Maßnahmen und Eingriffe man wünscht und unter welchen Bedingungen auf ärztliche Maßnahmen verzichtet werden soll. Nur so kann man Vorkehrungen treffen, dass die eigenen Wünsche auch dann berücksichtigt werden, wenn man sich selbst nicht mehr äußern kann. (djd/rio)

Zum Aufsetzen einer Vorsorgevollmacht ist man nie zu jung, denn der Fürsorgefall kann in jedem Lebensalter eintreten. Außerdem ist sinnvoll, auch eine Patientenverfügung zu erstellen, damit die eigenen Wünsche auch dann berücksichtigt werden, wenn man sich selbst nicht mehr äußern kann.  Foto: rio