Professionell, einfühlsam und zuverlässig
Kirchliche Sozialstation Walldorf-St. Leon-Rot e. V. unterstützt mit Behandlungspflege
Die examinierten Pflegekräfte der Kirchlichen Sozialstation Walldorf-St. Leon-Rot e. V. sind für Sie stets zur Stelle, wann immer eine Krankheit besondere Aufmerksamkeit und / oder eine entsprechende Behandlung erfordert.
Ob im Anschluss an einen Klinikaufenthalt, bei chronischen oder akuten Erkrankungen und Beschwerden oder zur vorbeugenden Kontrolle und Versorgung möglicher Beschwerden oder deren Ursachen – ein Anruf genügt. Einzige Voraussetzung ist eine entsprechende ärztliche Verordnung, jedoch nicht zwingend ein Pflegegrad.
Die Kirchliche Sozialstation Walldorf-St. Leon-Rot e. V. bietet für jeden Einzelfall individuelle Lösungen an: „Lassen Sie uns deshalb gemeinsam überlegen, wie Ihr Bedarf konkret aussieht und wie wir Sie am besten unterstützen können“, sagt Lore Hillenbrand, kommissarische Pflegedienstleiterin der Sozialstation. Dabei ist jede persönliche Situation anders: „Deshalb ist es für uns ein großes Anliegen für jeden Betroffenen die passende individuelle Lösung zu finden. Unsere Mitarbeiter in der Verwaltung nehmen gerne Ihren Anruf entgegen“, betont Lore Hillenbrand.
Die Leistungen der Behandlungspflege sind dabei sehr vielfältig und umfassen unter anderem:
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden (z.B. bei Wundliegen – Dekubitus, offenem Bein – Ulcus cruris)
- Blutzuckerbestimmungen
- Injektionen (z.B. Insulin)
- Medikamente richten und Überwachung der Einnahme
- Blutdruckkontrolle
- Anlegen und Abnehmen von Kompressionsverbänden
- Katheter-Pflege
- Gabe von Augentropfen
- Einreibung von verschreibungspflichtigen Salben
- Einlauf und Klistier
- Versorgung von PEG-Sonden
- Anleitung von Angehörigen zur Behandlungspflege
Die Kosten sind dabei für Sie stets überschaubar: Denn die Krankenkasse trägt die Leistungen und erhebt lediglich zehn Euro Eigenanteil je Verordnung, sofern man nicht gänzlich von Zuzahlungen befreit ist. Zusätzlich stellt die Krankenkasse einmal jährlich für die ersten 28 Tage der Behandlung zehn Prozent der Kosten in Rechnung, sofern man nicht von Zuzahlungen befreit ist.
Die Höhe der Zuzahlungen sind jedoch begrenzt. So dürfen die Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres maximal zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen betragen. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Obergrenze sogar nur ein Prozent.
Werden diese sogenannten „Belastungsgrenzen“ überschritten, so stellt die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber aus, dass man für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr leisten muss. Dies regelt § 62 SGB V (fünftes Sozialgesetzbuch). Leistungen, die die Krankenkasse nicht trägt, können bei Vorliegen einer Verordnung selbstverständlich auch privat in Anspruch genommen werden. Sollten Sie noch Fragen haben – einfach anrufen: 06227 – 50181. (rio)
Die Leistungen der Behandlungspflege sind sehr vielfältig: Dazu zählen unter anderem Injektionen, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Blutdruckkontrolle sowie Medikamentengabe und vieles mehr…. Foto: rio