Die Farbe ist entscheidend
Ärztliche Rezepte haben unterschiedliche Gültigkeit
Jedem ist sicherlich schon einmal aufgefallen, dass ärztliche Rezepte unterschiedliche Farben haben. Es gibt rosa, gelbe, blaue oder weiße Rezepte. Gedanken darüber, warum das so ist, haben sich jedoch bisher sicherlich die Wenigsten gemacht.
Dass allerdings die meisten Rezepte – je nach Farbe – irgendwann ihre Gültigkeit verlieren und die Apotheken die auf dem Rezept verordneten Medikamente dann nicht mehr herausgeben dürfen, wissen die wenigsten Menschen.
In einem kleinen Überblick möchten wir deshalb kurz über die derzeit jeweilige Gültigkeit der einzelnen Rezepte informieren:
Rosa Kassenrezepte vom Arzt: Diese Rezepte sind 28 Tage lang gültig. Diese Regelung wurde Anfang Juli dieses Jahres konkretisiert, zuvor waren sie einen Monat lang gültig. Dabei wird der Ausstellungstag wird nicht mitgezählt.
Rosa Entlassungsrezepte vom Krankenhaus: Aktuell sind diese Rezepte wegen der „Corona-Pandemie“ sechs Werktage lang gültig, ansonsten verlieren sie bereits nach drei Werktage ihre Gültigkeit. Bei diesen Rezepten wird der Ausstellungstag mitgezählt.
Blaue Privatrezepte: Diese sind in der Regel drei Monate lang gültig, außer es wird eine spezielle Gültigkeitsdauer genannt.
Gelbe BtM-Rezepte: Ein BtM-Rezept ist sieben Tage lang gültig. Der Tag der Ausstellung wird dabei nicht mitgezählt.
Weiße T-Rezepte: Sind nach der Ausstellung sechs Tage gültig. Auch hier zählt der Ausstellungstag nicht mit.
Grüne Rezepte, auf denen Ärzte rezeptfreie Arzneimittel empfehlen: Diese sind unbegrenzt gültig.
Hinweis: Die oben genannten Fristen gelten auch, wenn Medizinprodukte oder Hilfsmittel ärztlich verordnet wurden.
Medikamenten- und Verordnungsmanagement
Für ihre Klienten bieten die Kirchliche Sozialstation Walldorf-St. Leon-Rot e.V. ein Medikamenten- und Verordnungsmanagement an. „Wir übernehmen die Überwachung und Besorgung Ihrer medizinischen Verordnungen und Rezepte“, betont Lore Hillenbrand, kommissarische Pflegedienstleiterin der Sozialstation Walldorf-St. Leon-Rot e. V. .
Selbstverständlich werden dabei auch die verschiedenen Möglichkeiten der Abrechnung im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung berücksichtigt. Wenn Sie mehr über dieses Angebot erfahren möchten, rufen Sie an – Telefon: 06227 – 50181! (pdl/rio)
Während das „Grüne Rezept“ unbegrenzt gültig ist, hat das „Rosa-Kassenrezept“ vom Arzt nur eine begrenzte Gültigkeit von 28 Tagen. Für ihre Klienten bieten die Kirchliche Sozialstation Walldorf-St. Leon-Rot e.V. ein Medikamenten- und Verordnungsmanagement an. Wenn Sie mehr über dieses Angebot erfahren möchten, rufen Sie an – Telefon: 06227 – 50181! (Foto: rio)